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Richtig bewerben: Was tun bei Fehlern im Arbeitszeugnis?

In meiner Blog-Rubrik „Richtig bewerben“ erhalten Sie verschiedenste Tipps zur Jobsuche, angefangen von der Erstellung überzeugender Bewerbungsunterlagen bis hin zum Verhalten im Vorstellungsgespräch oder im Assessment Center

Heute geht es kurz und knackig um Fehler im Arbeitszeugnis und den Umgang damit:

In letzter Zeit fallen mir häufiger Fehler in Arbeitszeugnisse auf, damit meine ich an dieser Stelle nicht Inhalte, Aufbau und Gestaltungsform, diese Aspekte lassen wir in der Betrachtung außen vor.

Ich meine vielmehr Fehler in Rechtschreibung, Grammatik, Kommata. Fehler können immer mal entstehen – das Dokument wird mit viel Mühe erstellt und gegengelesen – und doch schleicht sich ein Fehler ein.

Ihr Engagement ist gefragt!

Mein klarer Appell: Prüfen Sie Ihr Zeugnis wirklich im Detail auf Fehlerquellen, lassen Sie auch noch eine weitere Person gegenlesen, vier Augen sehen mehr. Es handelt sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Werbemittel in Ihrem Bewerbungsprozess einsetzen. Deshalb muss das Dokument sozusagen „sitzen“! Der Leser macht bei der Entdeckung von Fehlern nicht nur das Unternehmen verantwortlich, das das Dokument erstellt hat, sondern auch Sie, weil Sie es so akzeptiert haben und damit dem Ganzen (und da übertreibe ich jetzt) nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt haben. Es wäre ja schade, wenn Sie einen tollen Werdegang vorzuweisen haben und ein Arbeitszeugnis diesen Eindruck nicht verstärkt. 

Bloß nicht nerven? Im Zweifel doch! 

Gedanken wie „Ich will meinen Chef oder die Personalabteilung damit nicht nerven …“ oder „Jetzt haben wir sowieso schon ein paar Schleifen gedreht, bis die Inhalte passten, wenn ich jetzt noch mit einem Minidetail ankomme …“ sind nachvollziehbar, aber mit Blick auf Ihren Bewerbungsprozess und die Gestaltung Ihrer Zukunft fehl am Platz. Sie wollen beim Leser Ihrer Bewerbungsunterlagen einen guten Eindruck hinterlassen, dann sollte das Zeugnis auch fehlerfrei sein – also gehen Sie auf die zuständigen Ansprechpartner zu, bis das Zeugnis fehlerfrei gestaltet ist und Sie es guten Gewissens als Baustein Ihrer Bewerbung verwenden können.

Wenn die Erstellung des Zeugnisses aber schon längere Zeit zurückliegt und ich nicht mehr in dem Unternehmen bin? 

Die Situation ist zugegeben etwas verzwickter. Denn Sie hätten gleich mit Erhalt des Zeugnisses „in die Prüfung“ gehen müssen. Aber vielleicht ist ja noch etwas zu machen. Haben Sie ggf. noch Kontakt mit Ihrer ehemaligen Führungskraft oder mit der Personalabteilung? Fragen kostet ja nichts, vielleicht lohnt es sich. Und wenn keine Korrektur möglich sein sollte, dann haben Sie es wenigstens versucht. 

Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Bewerbungsprozess! 

Noch mehr Tipps

In verschiedenen Blog-Beiträgen oder auch in meinen Bewerbungstrainings in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet erhalten Sie noch mehr Tipps für Ihre Bewerbung. Alle Bewerbungstrainings für Einzelpersonen finden Sie hier im Überblick:

Kathrin Südmeyer_Bewerbungstrainings für Einzelpersonen

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an! Hier finden Sie meine Kontaktdaten.

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